Typische Probleme beim Montieren der Sat-Schüssel
Was Sie gerade zu diesem Artikel führt, können verschiedenste Probleme sein.
- Sie wohnen zur Miete und ob Sie so ohne weiters eine Schüssel anbringen dürfen, ist nicht ganz klar
- Sie haben einen nordseitigen Balkon und nach Süden (wohin Sie Ihre Satschüssel ausrichten wollen) zeigt nur ein Fenster
- Sie wollen/können ihre Hauswand nicht bebohren – auch wenn Sie das grundsätzlich dürfen
Besonders in den letzten beiden Szenarien sollten Sie weiter unten eine Lösung finden.
Sollten die Vermieter der Grund sein, warum Sie Ihre Satellitenschüssel lieber ohne zu bohren montieren möchten, finden Sie hier zuerst ein paar Infos zu dieser haarigen Situation.
Die Sache mit den Vermietern
Wer seinen Wohnraum nicht mietet, sondern besitzt, kann seine Satellitenschüssel anbringen, wo immer es passt.
In einer Mietwohnung sieht das anders aus: Vermieter sehen Eingriffe in die Hausfassade nur ungern. Schon gar nicht, wenn Sie Bohren müssen, um die Schüssel zu befestigen. Das Bebohren der Fassade und Anbringen einer gut sichtbaren Satellitenanlage kann Ihnen sogar untersagt werden – derlei Rechtsstreite sind keine Seltenheit.
Sparen Sie sich also eine Auseinandersetzung mit Ihren Vermietern und versuchen Sie es stattdessen zunächst mit einer Halterung, die ohne Bohren angebracht werden kann. Hier finden Sie ein paar unterschiedliche Lösungsansätze für das knifflige Problem.
Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass Ihre Vermietung etwas gegen das Anbringen von Sat-Anlagen hat, sollten Sie zunächst den Dialog suchen. Gegen unauffälliges Anbringen kann zwar nicht rechtlich vorgegangen werden (bzw. wird nie jemandem auffallen, dass Sie eine Satanlage betreiben). Wenn Sie aber etwa eine Fensterhalterung in Erwägung ziehen, wäre ein schneller Anruf bei der Vermieterin eine gute Idee.
Das Recht sich Informationen zu beschaffen: dürfen Sie eine SAT Anlage anbringen ?
Gleich vorweg der Hinweis, dass ich kein Jurist bin und meine Informationen nur aus Berichten beziehe.
Die Rechtslage zur Frage ob man als Mieterin grundsätzlich eine Sat-Anlage betreiben darf, ist dann auch noch von Fall zu Fall unterschiedlich gelagert.Richtungsweisend sind der eine oder andere Präzedenzfall, davon ab ist alles Sache des Ermessens.
Der vordergründige Konflikt zwischen vor Gericht streitenden Vermietern und Mieterinnen entsteht aus zwei entgegenlaufenden Rechten:
- Das Recht des Vermieters: sein Eigentum darf nicht beschädigt werden (z.B. durch Bohrungen)
- Das Recht der Mieterin: ihre Informationsfreiheit laut Artikel 5 des Grundgesetzes
Ziehen diese beiden Parteien vor Gericht, werden Ihre Interessen gegeneinander abgewogen. Obwohl man so u.U. auch erreichen könnte, dass man die Hausfassade bebohren darf, wäre eine Halterung ohne Bohren doch der wesentlich einfachere Weg 😉
Ein paar Beispiele für bemerkenswerte Präzedenzfälle
- Eine turkmensichsprachige Familie erstreitet das Recht auf eine Sat-Schüssel. Hintergrund: das sei der einzige Weg, an Programme in ihrer Sprache zu gelangen und so ihre Informationsfreiheit zu leben
- Indische Familie darf keine Sat-Anlage anbringen, weil indische Programme auch ausreichend per Internet empfangbar seien.
Was tun?
Zu allererst sollten Sie sich jedenfalls Ihren Mietvertrag zu Gemüte führen und feststellen, ob dort nicht alles schwarz auf weiß geregelt ist. Unter Umständen ist da das Anbringen der Sat-Anlage erlaubt und auch das Drumherum (wo darf sie stehen, wie wird sie angebracht) ist erläutert.
Es sollte niemanden überraschen, wenn das Befestigen von Sat-Schüsseln an der Hauswand untersagt ist. Besäße ich ein Mietshaus, fände ich die Vorstellung, dass alle Parteien die Fassade nach Gutdünken anbohren, auch nicht gut.
Weg des geringsten Widerstands gehen: Unauffällig montieren
Viel Kopfschmerz sparen Sie sich und der Vermietung, wenn Ihre Sat-Schüssel einfach nicht auffällig ist und ohne Bohren montiert werden kann. In der Regel kann die Schüssel dann im Bedarfsfall auch schnell und einfach abmontiert werden. Wenn Sie die Voraussetzungen dafür haben, ist das der einfachste Weg, zu Sat-Empfang zu kommen, ohne mit irgendjemandem streiten zu müssen.
Selbst wenn es dazu kommt, dass sich trotz unauffälligem Aufstellens die Vermieter beschweren, sollte das Recht auf Ihrer Seite sein. Der Bundesgerichtshof urteilte nämlich, dass
der Vermieter […] verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.
Nachlesbar etwa hier
Welche Möglichkeiten Sie haben, eine Schüssel zu montieren ohne zu bohren
Bohren müssen Sie beim Anbringen einer Schüssel in der Regel an zwei Stellen:
- Die Schüssel selbst – der Parabolspiegel – muss irgendwo befestigt werden. Konventionell ist etwa eine Metall-Stange, die an eine Wand oder auch Schornstein geschraubt wird – das ist die erste Bohrung. Daran schraubt man dann die Schüssel.
- Die Kabel, die vom LNB ausgehen, müssen irgendwie in Ihre Wohnung – in der Regel auch durch eine Wand, die sich auch nicht von selbst dafür auftun wird 😉
Beides kann vermieden werden.
Satellitenschüssel Halterungen, für die sie nicht bohren müssen
Wenn Sie Ihre Satanlage installieren wollen, ohne zu bohren, sind Ihre Optionen
- Ein Stativ – vermutlich die einfachste Art, aber nicht gerade platzsparend
- Ein Saugfuß – den müssen Sie an eine glatte Oberfläche, wie ein Fenster, anbringen.
- Eine Klemme, mit der Sie die Schüssel etwa an das Balkongelände montieren
- Eine Klemmhalterung, die sie in den Fensterrammen hängen oder dagegen spreizen
Stativ – braucht viel Platz und muss beschwert werden
Ein Satschüssel-Stativ ist zumeist eher für den Einsatz im Campingurlaub gedacht. In der Regel haben Sie neben dem Wohnwagen genügend Platz, um es mit freier Sicht gen Himmel aufzustellen.
Für zu Hause macht das nur dann Sinn, wenn Sie einen entsprechend großräumigen Balkon zur Verfügung haben. Im Idealfall können Sie die Schüssel dann auch noch so montieren, dass man sie von der Straße aus nicht sehen kann. Schon haben Sie sich das Bohren gespart und obendrein auch noch den Ärger mit den Vermietern.
Saugfuß – keine elegante Lösung
Ich will ehrlich sein: von Saugfußhalterungen halte ich nicht sehr viel. Für den einen oder die andere Leserin wird das u.U. aber die einzig mögliche Lösung sein.
Vorsicht ist dabei nur geboten, wenn Sie die Sat-Schüssel so montieren, dass sie bei eventuellem Herabfallen jemanden treffen könnte. Anders: wenn sie sie an ein Fenster anbringen, unter dem niemals jemand geht, können Sie’s riskieren. Dann wiederum: wo finden Sie so ein Fenster, das ausreichend Sicht auf den Himmel bietet? Vielleicht als Mieter in einem Einfamilienhaus, wo die Schüssel höchstens ein paar Meter in den Garten plumpsen könnte 🙂
Die Satschüsselhalterung für den Balkon: festgeschraubt, statt gebohrt
Bei dieser sehr gängigen Variante verzichten Sie auf den Metall-Träger, der in die Wand gebohrt werden muss, und bedienen sich seiner statt einer der Streben ihres Balkon-Geländers.
Die Klemmvorrichtung schrauben Sie dann verlässlich zu und dann hält das auch mal garstigem Wetter stand.
Der Nachteil hier könnte sein, dass die Schüssel dadurch (wenn außen am Gelände montiert) deutlich erkennbar ist. Hier wäre eine Rücksprache mit den Vermietern bestimmt keine schlechte Idee.
Klemmhalter fürs Fenster – der Rächer der Sat-Liebhaber in den Mietshäusern?
Diese Halterungen, die Sie auf zwei Arten in Ihren Fensterrahmen einbauen, sind interessant, weil recht einfach wieder abzubauen.
Zwar auch keine unauffällige Montagemethode, aber immerhin greifen Sie auch hier nicht in die Bausubstanz ein. Die Variante mit der Flachantenne fällt u.U. gar nicht als Satellitenschüssel auf und fliegt so mit etwas Glück unter dem Radar Ihrer Vermieter.
Die vernünftigste Methode, wenn Ihre Vermieter offene Ohren haben
Wenn das alles Ihnen auch nicht weiterhilft, wäre ein Gang zu den Vermietern vielleicht dennoch lohnend.
Wieso?
Finden Sie genug andere in Ihrem Mietshaus, die gerne Satelliten-TV empfangen würden, könnten Sie Ihr Interesse an einer Gemeinschafts-Satanlage vorbringen.
Im Grunde genüge schließlich eine einzige Schüssel, um das ganze Wohnhaus zu versorgen – umso ärgerlicher, dass stattdessen große Wohnblöcke oft von zahlreichen Antennen „geziert“ sind, die noch dazu ohnehin alle in dieselbe Sat-Position zeigen…
Wenn Sie geschickt verhandeln – und mit genügend anderen Parteien aufkreuzen, die bestenfalls einen Teil der Installationskosten tragen würden – könnte das der einfachste und bestimmt vernünftigste Weg für Sie sein, an Sat-Empfang zu kommen, wenn Sie in einem großen Wohnblock wohnen.